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   VGH Bayern, 27.07.2009 - 15 CE 09.583   

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https://dejure.org/2009,54169
VGH Bayern, 27.07.2009 - 15 CE 09.583 (https://dejure.org/2009,54169)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.07.2009 - 15 CE 09.583 (https://dejure.org/2009,54169)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Juli 2009 - 15 CE 09.583 (https://dejure.org/2009,54169)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Stellenausschreibung; Abbruch des Auswahlverfahrens; Kein Anordnungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 08.07.1994 - 2 M 3143/94

    Beamtenrecht; Auswahlverfahren; Bewerber; Ausschreibung; Anspruch auf

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2009 - 15 CE 09.583
    Die vom Antragsteller zitierte Entscheidung des OVG Lüneburg vom 8. Juli 1994 (NVwZ-RR 1995, 276) führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • VG Leipzig, 17.03.2014 - 4 L 72/14

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Fortsetzung des Verfahrens um die Besetzung

    Denn der betroffene Bewerber kann sich regelmäßig gegen die in nachfolgenden Auswahlverfahren ergehenden Auswahlentscheidungen wenden und geltend machen, dass das vorhergehende Auswahlverfahren ohne sachlichen Grund abgebrochen worden sei (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 8.10.2009 - 1 B 509/09 -, [...] Rn. 9 f. m. w. N.; BayVGH, Beschl. v. 27.7.2009 - 15 CE 09.583 -, [...] Rn. 13 f.).

    Etwas anderes muss allerdings dann gelten, wenn sich der - hier von der Berufungskommission und dem Fakultätsrat als maßgeblichen Gremien - ausgewählte Bewerber gegen einen Abbruch des Verfahrens wendet, weil zu befürchten ist, dass ein neues Auswahlverfahren mit einem anderen Ziel und anhand anderer Auswahlkriterien stattfinden soll (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 8.7.1994, NVwZ-RR 1995, 276 [OVG Niedersachsen 08.07.1994 - 2 M 3143/94] ; BayVGH, Beschl. v. 27.7.2009 - 15 CE 09.583 -, [...] Rn. 14).

  • OVG Sachsen, 18.09.2014 - 2 B 60/14

    Besetzungsverfahren, beabsichtigter Abbruch, Rechtsschutzbedürfnis

    Denn der betroffene Bewerber könne sich regelmäßig gegen die in nachfolgenden Auswahlverfahren ergehenden Auswahlentscheidungen wenden und geltend machen, dass das vorhergehende Auswahlverfahren ohne sachlichen Grund abgebrochen worden sei (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 8. Oktober 2009 - 1 B 509 -, juris Rn. 9 f. m. w. N.; BayVGH, Beschl. v. 27. Juli 2009 - 15 CE 09.583 -, juris Rn. 13 f.).

    Auch die vom Verwaltungsgericht zur Begründung herangezogene Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 8. Juli 1994 - 2 M 3143/94 -, juris) führt zu keinem anderen Ergebnis, weil sie mit der vorliegenden Konstellation schon nicht vergleichbar ist: In dem dort entschiedenen Fall hatte sich die bereits ausgewählte Bewerberin gegen eine erneute Stellenausschreibung nach erfolgtem Abbruch zur Wehr gesetzt, während vorliegend gerade keine Auswahl erfolgt ist (ebenso im Übrigen BayVGH, Beschl. v. 27. Juli 2009 - 15 CE 09.583 - a. a. O. Rn. 14).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2014 - 1 M 33/14

    Fortsetzung eines Beförderungsstellenbesetzungsverfahrens

    Ohne eine solche Entscheidung in dem neuen Auswahlverfahren genügt unter dem Gesichtspunkt effektiver Rechtsschutzgewährung der Klageweg; ein besonderes Eilrechtsschutzinteresse besteht demgegenüber grundsätzlich nicht, da (noch) keine irrevisible Beeinträchtigung des bisherigen Bewerbungsverfahrensanspruches droht ( vgl. insoweit: OVG LSA, Beschluss vom 23. Juli 2013 - 1 M 74/13 - vgl. auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. September 2012 - 6 B 596/12 - juris [m. w. N.]; BayVGH, Beschluss vom 27. Juli 2009 - 15 CE 09.583 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 20. August 2010 - 2 B 162/20 -, juris ).
  • VG Würzburg, 22.01.2015 - W 1 S 14.1233

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens;

    Vorliegend fehlt es bereits an dem erforderlichen Anordnungsgrund, weil dem Antragsteller eine Vereitelung oder wesentliche Erschwerung der Durchsetzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs im Hauptsacheverfahren nicht droht (vgl. BayVGH, B.v. 27.7.2009 - 15 CE 09.583 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2009 - 1 B 509/09

    Untersagung der faktischen Besetzung einer vakanten Amtsleiterstelle; Auswahl

    Es kommt deswegen nicht darauf an, dass die Fortsetzung eines abgebrochenen Stellenbesetzungsverfahrens als solche - namentlich mit Blick auf die damit regelmäßig verbundene Vorwegnahme der Hauptsache und die insofern erhöhten Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes - grundsätzlich nicht im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes erfolgreich erstritten werden kann, vgl. zu Letzterem etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 23. Juni 2008 - 6 B 560/08 - und vom 19. Dezember 2008 - 6 B 1139/08 und 6 B 1603/08 -, jeweils veröffentlicht in juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. Juli 2009 - 15 CE 09.583 -, juris (Rn. 13); siehe auch Senatsbeschluss vom 27. Oktober 2008 - 1 B 725/08 -, n.v., der betreffende Antrag mithin höchstwahrscheinlich hätte abgelehnt werden müssen.
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